Wichtige rechtliche Hinweise (Disclaimer)

 

Mit Aufruf der Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH bestätigen Sie den Inhalt der nachfolgenden rechtlichen Informationen gelesen und verstanden zu haben und diese anzuerkennen.

 

Die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH sind ausschließlich für professionelle Kunden i.S.d. Wertpapier­handels­gesetzes (§ 31a Abs. 2 WpHG) bereitgestellt. Professionelle Kunden i.S.d. Gesetzes sind Kunden, bei denen die ELAN Capital-Partners GmbH davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlage­entscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können.

 

Die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH dienen ausschließlich Informations­zwecken und stellen insbesondere keine Werbung, Empfehlung, Finanz- oder sonstige Beratung dar. Sie sind kein Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren bzw. Fondsanteilen oder Finanzinstrumenten.

 

Die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH sind nicht für Personen bestimmt, die in einem Staat leben, dessen geltende gesetzliche Regelungen den Zugang zu Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH verbieten. Nicht zugriffsberechtigt sind insbesondere in den USA gebietsansässige Personen oder Kapital- und Personengesellschaften sowie Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden, Großbritannien und Nordirland, Kanada oder Japan.

 

Die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH basieren auf Informationen aus Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Gewähr für Richtigkeit, Voll­ständigkeit, Aktualität, Qualität oder Verfügbarkeit der bereit gestellten Informationen ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der ELAN Capital-Partners GmbH erstellte Objekte verbleibt allein bei der ELAN Capital-Partners GmbH. Eine Verviel­fältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Einwilligung der ELAN Capital-Partners GmbH nicht gestattet. Alle innerhalb der Webseiten genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Waren­zeichen unterliegen uneingeschränkt den Rechten der eingetragenen Eigentümer sowie den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts.

 

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernimmt die ELAN Capital-Partners GmbH keine Haftung für Verluste oder Schäden irgend­welcher Art aus dem Zugriff auf ihre Webseiten sowie darin enthaltene Links und deren Inhalte. Für den Inhalt externer Links sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Verbindungen zu anderen Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr und gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der entsprechenden Webseiten. Außerdem können Dritte von eigenen Webseiten über Links auf die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH ohne deren Wissen verweisen. Die ELAN Capital-Partners GmbH übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalte oder irgendeine Verbindung zu ihren Webseiten in Webseiten Dritter.

 

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Hinweises rechtlich unwirksam sind oder zukünftig werden sollten, bleiben die übrigen Teile dieses Hinweises in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt. Für die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend.

Die ELAN Capital-Partners GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelunternehmen (EdW) zugeordnet.

Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Offenlegungsverordnung

„Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig: VuV-Ombudsstelle Stresemannallee 30 60596 Frankfurt am Main http://vuv-ombudsstelle.de/ Die ELAN Capital Partners GmbH ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.“

Vergütungssystem


Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass es keine negativen Anreize begründet, die die Kundeninteressen beeinträchtigen könnte. Negative Anreize könnten entstehen
- durch signifikante Abhängigkeit von einer variablen Vergütung,
- durch bedeutende vertragliche Abfindungsansprüche, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge ein der Höhe nach unveränderter Anspruch besteht oder
- wenn sich die Höhe der Vergütung von Kontrolleinheiten und den von ihnen kontrollierten Organisationsinhalten maßgeblich nach gleichlaufenden Parametern bestimmt und die Gefahr eines Interessenkonflikts besteht.
Die Ausgestaltung des Vergütungssystems basiert auf der „Richtlinie zur Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter“
Fixe und variable Vergütungsbestandteile stehen in angemessenem Verhältnis zueinander. Die fixen Bestandteile sind so bemessen, dass sie eine angemessene Lebensführung absichern und keine Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen entstehen kann. Soweit variable Vergütungen gezahlt werden, stehen diese im Einklang mit unseren strategischen Zielen und sind auf langfristiges nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet.
Mit keinem Mitarbeiter sind oder werden Abfindungsansprüche vertraglich vereinbart, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge ein der Höhe nach unveränderter Anspruch bestehen würde. Unsere Kontrolleinheiten sind organisatorisch bei der Geschäftsleitung verankert, die an der Gesellschaft maßgeblich beteiligt ist und eine langfristig ausgerichtete und nachhaltige Geschäftspolitik verfolgt. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht.
Die von der Geschäftsleitung ausgearbeiteten Vergütungsgrundsätze für Mitarbeiter werden bei Eintritt des Mitarbeiters ausführlich besprochen und ggf. einzelvertraglich angepasst. Die Geschäftsleitung überprüft mindestens einmal jährlich das Vergütungssystem und die Frage, ob die damit verfolgten Ziele erreicht und Interessenkonflikte vermieden werden. Das Vergütungssystem wird von der Gesellschafterversammlung überprüft.
Die nach § 16 InstitutsVergV erforderliche Offenlegung der Vergütungssysteme wird von der Gesellschaft vor dem Hintergrund der Größe des Instituts, der Vergütungsstruktur sowie Art, Umfang, Komplexität und der Internationalität der betriebenen Geschäftsaktivitäten angemessen berücksichtigt. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird jährlich unverzüglich nach Feststellung des Jahresabschlusses aktualisiert
und in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite unseres Instituts veröffentlicht. Verantwortlich sind die Geschäftsführer der Gesellschaft.

Organisation des Beschwerdemanagements
Nach § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 WpHG haben wir wirksame und transparente Verfahren für eine angemessene und unverzügliche Bearbeitung von Beschwerden durch Professionelle Kunden vorzuhalten und jede Beschwerde sowie die zu ihrer Abhilfe getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben wir die Verantwortung für das Beschwerdemanagement bei der Geschäftsleitung angesiedelt und folgende Personen mit Funktionen betraut: Beschwerdemanager: Herr Ralf Allig
Für die Entgegennahme und Registrierung der – unabhängig bei welchem Mitarbeiter eingegangenen - Kundenbeschwerde ist der Beschwerdemanager verantwortlich.
Als Beschwerde gilt jede Äußerung eines professionellen Kunden i.S.d. § 31a WpHG, die Hinweise auf einen angeblichen Fehler oder ein vermeintliches Fehlverhalten unseres Instituts im Rahmen der Kundenbeziehung oder Vertragserfüllung beinhaltet (Kundenbeschwerde).
Die Bewertung der Kundenbeschwerde erfolgt ausschließlich durch den Beschwerdemanager in Abstimmung mit der Geschäftsleitung.
Abschließend versendet der Beschwerdemanager eine Stellungnahme an den Beschwerde führenden Kunden. Diese muss mindestens das Ergebnis der Sachverhaltsprüfung sowie das beschlossene weitere Vorgehen im speziellen Beschwerdefall enthalten.
Eintragung ins Beschwerderegister der BaFin
Nach § 34d Abs. 1 Satz 4 WpHG sind Beschwerden, die aufgrund der Tätigkeit eines Mitarbeiters in der Anlageberatung für Privatkunden i.S.d. § 31a WpHG erhoben werden, unter Angabe der Beschwerde und des betroffenen Mitarbeiters der BaFin anzuzeigen. Dazu sind diese Beschwerden in das Mitarbeiter- und Beschwerderegister der BaFin einzutragen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, prüft der Beschwerdemanager im Rahmen der Sachverhaltsprüfung, ob es sich um eine Beschwerde handelt, die aufgrund der Tätigkeit eines Mitarbeiters in der Anlageberatung für Privatkunden erhoben wurde.
Über die vorstehend beschriebenen gesetzlichen Anforderungen hinaus weist die Geschäftsleitung an, dass der Beschwerdemanager über jegliche eingehende Beschwerde unverzüglich in Kenntnis zu setzen ist. Dies betrifft auch Beschwerden von professionellen Kunden oder geeigneten Gegenparteien i.S.d. § 31a WpHG sowie Beschwerden von Personen, die keine Kunden sind (z.B. Geschäfts- oder Kooperationspartner, potenzielle Kunden etc.).