Mit Aufruf der Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH bestätigen Sie den Inhalt der nachfolgenden rechtlichen Informationen gelesen und verstanden zu haben und diese anzuerkennen.
Die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH sind ausschließlich für professionelle Kunden i.S.d. Wertpapierhandelsgesetzes (§ 31a Abs. 2 WpHG) bereitgestellt. Professionelle Kunden i.S.d. Gesetzes sind Kunden, bei denen die ELAN Capital-Partners GmbH davon ausgehen kann, dass sie über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können.
Die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen insbesondere keine Werbung, Empfehlung, Finanz- oder sonstige Beratung dar. Sie sind kein Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren bzw. Fondsanteilen oder Finanzinstrumenten.
Die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH sind nicht für Personen bestimmt, die in einem Staat leben, dessen geltende gesetzliche Regelungen den Zugang zu Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH verbieten. Nicht zugriffsberechtigt sind insbesondere in den USA gebietsansässige Personen oder Kapital- und Personengesellschaften sowie Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden, Großbritannien und Nordirland, Kanada oder Japan.
Die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH basieren auf Informationen aus Quellen, die wir für zuverlässig halten. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Qualität oder Verfügbarkeit der bereit gestellten Informationen ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen. Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der ELAN Capital-Partners GmbH erstellte Objekte verbleibt allein bei der ELAN Capital-Partners GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Einwilligung der ELAN Capital-Partners GmbH nicht gestattet. Alle innerhalb der Webseiten genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Rechten der eingetragenen Eigentümer sowie den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts.
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernimmt die ELAN Capital-Partners GmbH keine Haftung für Verluste oder Schäden irgendwelcher Art aus dem Zugriff auf ihre Webseiten sowie darin enthaltene Links und deren Inhalte. Für den Inhalt externer Links sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Verbindungen zu anderen Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr und gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen der entsprechenden Webseiten. Außerdem können Dritte von eigenen Webseiten über Links auf die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH ohne deren Wissen verweisen. Die ELAN Capital-Partners GmbH übernimmt keine Verantwortung für Darstellungen, Inhalte oder irgendeine Verbindung zu ihren Webseiten in Webseiten Dritter.
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Hinweises rechtlich unwirksam sind oder zukünftig werden sollten, bleiben die übrigen Teile dieses Hinweises in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt. Für die Webseiten der ELAN Capital-Partners GmbH ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend.
Die ELAN Capital-Partners GmbH ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelunternehmen (EdW) zugeordnet.
Informationen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Offenlegungsverordnung
Informationen zum Umgang mit Interessenskonflikten gemäß WpHG §2 63 Abs 2
Informationen zum Hinweisgeberverfahren gemäß WpIG §13 Abs 1
Informationen zum Umgang über den Erhalt von Zuwendungen
„Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig: VuV-Ombudsstelle Stresemannallee 30 60596 Frankfurt am Main http://vuv-ombudsstelle.de/ Die ELAN Capital Partners GmbH ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.“
Vergütungssystem
Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass es keine negativen Anreize begründet, die die Kundeninteressen beeinträchtigen könnte. Negative Anreize könnten entstehen
- durch signifikante Abhängigkeit von einer variablen Vergütung,
- durch bedeutende vertragliche Abfindungsansprüche, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge ein der Höhe nach unveränderter Anspruch besteht oder
- wenn sich die Höhe der Vergütung von Kontrolleinheiten und den von ihnen kontrollierten Organisationsinhalten maßgeblich nach gleichlaufenden Parametern bestimmt und die Gefahr eines
Interessenkonflikts besteht.
Die Ausgestaltung des Vergütungssystems basiert auf der „Richtlinie zur Ausgestaltung der Vergütungssysteme für Geschäftsleiter und Mitarbeiter“
Fixe und variable Vergütungsbestandteile stehen in angemessenem Verhältnis zueinander. Die fixen Bestandteile sind so bemessen, dass sie eine angemessene Lebensführung absichern und keine
Abhängigkeit von variablen Vergütungsbestandteilen entstehen kann. Soweit variable Vergütungen gezahlt werden, stehen diese im Einklang mit unseren strategischen Zielen und sind auf langfristiges
nachhaltiges Wirtschaften ausgerichtet.
Mit keinem Mitarbeiter sind oder werden Abfindungsansprüche vertraglich vereinbart, auf die trotz individueller negativer Erfolgsbeiträge ein der Höhe nach unveränderter Anspruch bestehen würde.
Unsere Kontrolleinheiten sind organisatorisch bei der Geschäftsleitung verankert, die an der Gesellschaft maßgeblich beteiligt ist und eine langfristig ausgerichtete und nachhaltige
Geschäftspolitik verfolgt. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht nicht.
Die von der Geschäftsleitung ausgearbeiteten Vergütungsgrundsätze für Mitarbeiter werden bei Eintritt des Mitarbeiters ausführlich besprochen und ggf. einzelvertraglich angepasst. Die
Geschäftsleitung überprüft mindestens einmal jährlich das Vergütungssystem und die Frage, ob die damit verfolgten Ziele erreicht und Interessenkonflikte vermieden werden. Das Vergütungssystem
wird von der Gesellschafterversammlung überprüft.
Die nach § 16 InstitutsVergV erforderliche Offenlegung der Vergütungssysteme wird von der Gesellschaft vor dem Hintergrund der Größe des Instituts, der Vergütungsstruktur sowie Art, Umfang,
Komplexität und der Internationalität der betriebenen Geschäftsaktivitäten angemessen berücksichtigt. Das Vergütungssystem der Gesellschaft wird jährlich unverzüglich nach Feststellung des
Jahresabschlusses aktualisiert
und in der jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite unseres Instituts veröffentlicht. Verantwortlich sind die Geschäftsführer der Gesellschaft.
Informationen zum Beschwerdemanagement
ELAN Capital-Partners GmbH nimmt Kundenbeschwerden und deren Auskunftsersuche sehr ernst. Alle unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, Kundenbeschwerden unverzüglich der Geschäftsführung und dem Bereich Compliance zu melden, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Der Compliance-Beauftragte leitet die Beschwerde inklusive aller notwendigen Angaben an die Aufsicht weiter und überwacht die Bearbeitung.
Sollten Kunden der Gesellschaft Anlass zu einer Beschwerde haben, ist das jeweilige Anliegen unter Angabe der zur Klärung des Sachverhaltes erforderlichen Daten zu schildern und der Gesellschaft postalisch oder per E-Mail mitzuteilen.
per Brief:
ELAN Capital-Partners GmbH
Beschwerdemanagement
Frankfurter Straße 127
61118 Bad Vilbel
per E-Mail:
ELAN Capital-Partners GmbH
Beschwerdemanagement
compliance@elan-capitalpartners.de
Seitens des Kunden sind folgende Angaben erforderlich:
· Name
· Kontaktdaten
· Kurze Beschreibung des Sachverhaltes
Zeiträume für die Bearbeitung Ihres Anliegens:
· Sie erhalten unverzüglich per Brief oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamation oder Beschwerde.
· Sodann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid per Brief oder E-Mail.
· Innerhalb von vier Wochen nach Eingang erhalten Sie von uns einen abschließenden Bescheid per Brief oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe hierfür sowie unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit.
· Sollte Ihrem Anliegen nicht abgeholfen werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des VuV wenden.
Die Gesellschaft ist Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV).
Der VuV hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/11 vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbelegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Als Mitglied im VuV und aufgrund der Satzung des VuV ist unsere Gesellschaft verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main
Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Antragsformular, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter www.vuv-ombudsstelle.de
Anlegerentschädigungs- und Einlagensicherungssystem:
Die Gesellschaft ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zugeordnet.
Die Anschrift der EdW lautet:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
Behrenstraße 31
10865 Berlin
www.e-d-w.de
Anleger, die in Europa Wertpapierdienstleistungen in Anspruch nehmen, sind seit 1997 durch die Richtlinie über die Entschädigung der Anleger (Richtlinie 97/9/EG) geschützt. Diese Richtlinie gewährleistet eine Entschädigung in Fällen, in denen ein Wertpapierhandelsunternehmen nicht mehr in der Lage ist, Gelder zurückzuzahlen oder Finanzinstrumente zurückzugeben, die es für Rechnung eines Kunden hält. Hiermit ist ein europaweit einheitliches System für die Entschädigung von Anlegern geschaffen worden. Mit dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) ist die Richtlinie 97/9/EG in der Bundesrepublik Deutschland in 1998 umgesetzt worden. Das Gesetz gewährt Anlegern einen auf EU[1]Ebene harmonisierten Mindestschutz und dient der Stabilisierung des Banken- und Wertpapierdienstleistungssektors.
Das AnlEntG bildet die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der EdW und ordnet ihr Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind, sowie Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 AnlEntG zu. Die der EdW zugeordneten Institute werden allgemein auch als Wertpapierhandelsunternehmen bezeichnet.
Die EdW gewährt insbesondere privaten (Klein-)Anlegern einen Mindestschutz ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften gegenüber einem zugeordneten Institut und leistet eine Entschädigung nach der Maßgabe des AnlEntG, wenn ein zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Die Höhe der Entschädigung beträgt pro Anleger 90% seiner Forderungen aus Wertpapiergeschäften (maximal 20 TEUR) gegen das betroffene Wertpapierhandelsunternehmen. Ein Entschädigungsanspruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.
Weitere Ausschlussgründe sind in § 3 Abs. 2 AnlEntG geregelt.